Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fahrzeugüberführungen der Marke Rex Logistics

Anbieter: Rex Logistics & Services UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 2b, 23617 Stockelsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 25499 HL, vertreten durch die Geschäftsführer Justin Philipp Heuer und Emil Zschocke (im Folgenden „Rex Logistics“ oder „wir“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überführung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen Rex Logistics und ihren Auftraggebern.

(2) Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein, etwa Autohäuser, Leasinggesellschaften oder Flottenbetreiber. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, etwa in einem Rahmenvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen über unser Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind unverbindlich. Wir erstellen daraufhin ein Angebot mit Strecke, Termin bzw. Zeitfenster und Preis.

(2) Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder wir einen Auftrag in Textform bestätigen. Bei wiederkehrenden Aufträgen von Geschäftskunden genügt eine Bestätigung per E-Mail.

(3) Online-Auftrag zum Festpreis: Über unseren Preisrechner ermittelt der Auftraggeber aus den Postleitzahlen von Abhol- und Zielort, der Fahrzeugklasse, der Anzahl der Fahrzeuge, dem Wunschtermin und gewählten Zusatzleistungen einen Festpreis. Die Bestellung erfolgt in drei Schritten: (a) Strecke und Fahrzeug, (b) Adressen und Kontaktdaten, (c) Übersicht. In der Übersicht kann der Auftraggeber alle Angaben prüfen und über „Zurück“ korrigieren. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig beauftragen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Überführungsvertrags zu dem angezeigten Festpreis ab. Den Eingang bestätigen wir per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Online-Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen. Wir prüfen jeden Auftrag und entscheiden in der Regel innerhalb eines Werktags. Ist der Auftrag zum berechneten Preis nicht durchführbar, etwa weil die tatsächliche Strecke deutlich von der aus den Postleitzahlen geschätzten Entfernung abweicht, eine Fähre nötig ist oder besondere Abholbedingungen bestehen, können wir stattdessen ein geändertes Angebot unterbreiten. Dieses nimmt der Auftraggeber über den ihm zugesandten Link verbindlich an; es gilt sieben Tage. Lehnen wir einen Auftrag ab oder nimmt der Auftraggeber ein geändertes Angebot nicht an, entstehen ihm keine Kosten.

(4a) Geschäftskunden-Portal: Unternehmer mit freigeschaltetem Firmenzugang können über unser Geschäftskunden-Portal Einzelaufträge und Sammelaufträge (Datei-Upload) zu den mit ihnen vereinbarten Konditionen erteilen. Jeder Auftrag – bei einem Sammelauftrag jede einzelne Überführung – ist ein Angebot des Auftraggebers zum angezeigten Festpreis. Der Vertrag kommt auch hier je Überführung erst zustande, wenn wir sie in Textform bestätigen; Abs. 4 gilt entsprechend. Bis zu unserer Bestätigung kann der Auftraggeber einen Auftrag im Portal kostenfrei zurückziehen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Nutzer seines Zugangs ihre Zugangsdaten geheim halten.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden ihn dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung; diese AGB können jederzeit unter rex-logistics.de/agb.html abgerufen und gespeichert werden.

(6) Grundlage des Angebots und des Festpreises sind die Angaben des Auftraggebers zu Fahrzeug, Abhol- und Zielort. Weichen diese wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen ab, dürfen wir den Preis angemessen anpassen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Leistungen

(1) Wir überführen das Fahrzeug durch einen erfahrenen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis auf eigener Achse vom vereinbarten Abhol- zum vereinbarten Zielort. Die An- und Abreise des Fahrers organisieren wir selbst; sie ist im Preis enthalten, soweit im Angebot nichts anderes steht.

(2) Wir wählen eine zweckmäßige Route und fahren vorausschauend. Das Fahrzeug wird ausschließlich für die Überführung genutzt; die Mitnahme von Personen oder Ladung ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Zusatzleistungen wie Tanken oder Laden, Fahrzeugwäsche, Einweisung des Empfängers, Zulassungsgänge oder die Stellung von Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen erbringen wir nur nach gesonderter Vereinbarung.

(4) Wir dürfen zuverlässige, sorgfältig ausgewählte Fahrer als Subunternehmer einsetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am Abholort bereit, und zwar

(2) Der Auftraggeber teilt uns vor der Fahrt alle Besonderheiten mit, die für eine sichere Überführung wichtig sind, insbesondere bekannte Mängel, Warnmeldungen, Vorschäden, Besonderheiten der Bedienung, Reichweitenbeschränkungen oder eine eingeschränkte Zulassung.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übergabe des Fahrzeugs berechtigt ist und am Zielort eine empfangsberechtigte Person zur vereinbarten Zeit anwesend ist.

§ 5 Übergabe und Zustandsprotokoll

(1) Bei Abholung erstellen wir gemeinsam mit dem Übergebenden ein Zustandsprotokoll mit Fotos, Kilometerstand und Tank- bzw. Ladestand. Bei der Übergabe am Zielort wird der Zustand erneut festgehalten und vom Empfänger bestätigt.

(2) Offensichtliche Schäden sollen bei der Übergabe im Protokoll vermerkt werden. Später festgestellte Schäden teilt der Auftraggeber uns bitte unverzüglich mit, damit wir den Sachverhalt schnell klären können. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

(3) Ist am Zielort niemand anwesend, dürfen wir das Fahrzeug nur nach ausdrücklicher Weisung des Auftraggebers abstellen und die Schlüssel entsprechend hinterlegen. Die Gefahr geht mit dem Abstellen auf den Auftraggeber über.

§ 6 Termine, Wartezeiten und Fahrtabbruch

(1) Wir halten vereinbarte Termine und Zeitfenster zuverlässig ein. Verzögerungen durch Staus, Unwetter, Unfälle Dritter, behördliche Maßnahmen oder andere Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs haben wir nicht zu vertreten; wir informieren den Auftraggeber in solchen Fällen umgehend.

(2) Ist das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholbereit oder ist am Zielort niemand zur Übernahme anwesend, dürfen wir entstehende Wartezeiten nach den im Angebot genannten Sätzen berechnen. Beginnt die Wartezeit mehr als 60 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt, dürfen wir die Überführung abbrechen; § 8 Abs. 2 gilt dann entsprechend.

(3) Unser Fahrer darf die Übernahme oder Weiterfahrt ablehnen, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, erforderliche Papiere oder Kennzeichen fehlen oder eine Fahrt aus anderen Gründen nicht verantwortbar ist. Liegt der Grund im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, gilt § 8 Abs. 2.

(4) Bei einer Panne verständigen wir die Pannenhilfe bzw. Mobilitätsgarantie des Fahrzeugs und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab. Kosten für Reparaturen, Abschleppen oder Ersatzteile trägt der Auftraggeber, sofern wir die Panne nicht zu vertreten haben.

§ 7 Preise, Nebenkosten und Zahlung

(1) Es gilt der im Angebot genannte Preis. Er umfasst die Fahrerleistung sowie An- und Abreise des Fahrers. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Kraftstoff- bzw. Ladekosten, Mautgebühren, Vignetten, Fährkosten und Parkgebühren sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht. Andernfalls berechnen wir sie gegen Beleg zum Selbstkostenpreis. Beim Online-Auftrag über den Preisrechner (§ 2 Abs. 3) sind Kraftstoff bzw. Ladestrom im Festpreis enthalten: Der Auftraggeber übergibt das Fahrzeug mit mindestens einem Viertel Tankfüllung bzw. 30 % Akkuladung, wir tanken bzw. laden unterwegs auf unsere Kosten und übergeben das Fahrzeug mit mindestens dem Füllstand, mit dem wir es übernommen haben.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist (etwa in den Konditionen eines Geschäftskunden-Zugangs). Bei Privatkunden und bei Erstaufträgen können wir eine angemessene Vorauszahlung vereinbaren.

§ 8 Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei stornieren.

(2) Bei einer späteren Stornierung, bei Abbruch nach § 6 Abs. 2 oder 3 oder wenn der Fahrer das Fahrzeug aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht übernehmen kann, dürfen wir eine Pauschale verlangen: 50 % des vereinbarten Preises bei Stornierung weniger als 48 Stunden vorher, 80 % bei Stornierung am Abholtag oder nach Anreise des Fahrers. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir können stattdessen auch die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB).

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 12) bleibt unberührt.

§ 9 Haftung für Schäden am Fahrzeug

(1) Für Schäden am überführten Fahrzeug, die unser Fahrer während der Überführung schuldhaft verursacht, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Absätzen. Der Zeitraum der Überführung beginnt mit der Übernahme laut Protokoll und endet mit der Übergabe bzw. dem Abstellen nach § 5 Abs. 3.

(2) Nicht zu vertreten haben wir insbesondere normalen Verschleiß durch die vereinbarte Fahrt, unvermeidbare Einwirkungen wie Steinschlag im üblichen Straßenverkehr, Schäden infolge von Mängeln, auf die wir nicht hingewiesen wurden, sowie Schäden durch höhere Gewalt oder allein durch Dritte verursachte Unfälle.

(3) Besteht für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung, soll der Auftraggeber diese in Abstimmung mit uns in Anspruch nehmen. Wir erstatten in diesem Fall die Selbstbeteiligung sowie einen nachgewiesenen Rückstufungsschaden, soweit wir den Schaden zu vertreten haben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Bußgelder und Verkehrsverstöße

(1) Bußgelder und Verwarnungsgelder für Verkehrsverstöße, die unser Fahrer während der Überführung begeht, tragen wir bzw. der Fahrer. Anhörungsbögen leitet der Auftraggeber uns bitte umgehend weiter; wir benennen dann den verantwortlichen Fahrer.

(2) Kosten und Bußgelder, die auf den Zustand oder die Ausstattung des Fahrzeugs zurückgehen (z. B. fehlende Plakette, abgelaufene Hauptuntersuchung, fehlende Mautregistrierung, technische Mängel) oder auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, trägt der Auftraggeber.

§ 11 Allgemeine Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – außer für Schäden am Fahrzeug nach § 9 – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Folgeschäden wie Nutzungsausfall aufgrund leicht fahrlässig verursachter Terminüberschreitungen haften wir gegenüber Unternehmern nicht.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Fahrer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Formular, E-Mail, Telefon, WhatsApp) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rex Logistics & Services UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 2b, 23617 Stockelsdorf, Telefon: +49 171 5290469, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Überführung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Soll die Überführung innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, bitten wir Sie daher um diese Zustimmung.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Rex Logistics & Services UG (haftungsbeschränkt), Breslauer Straße 2b, 23617 Stockelsdorf, E-Mail: [email protected]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_____________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Datenschutz

Wir verarbeiten die Daten des Auftraggebers, des Übergebenden und des Empfängers ausschließlich zur Durchführung der Überführung. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Fotos aus dem Zustandsprotokoll bewahren wir auf, bis etwaige Ansprüche aus der Überführung verjährt sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Lübeck.

(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.